„Jemandem die Ohren lang ziehen“ sagt man im übertragenen Sinne für:
- bestrafen
- tadeln
- maßregeln oder
- zurechtweisen.
Selbiges ist sehr schmerzhaft und gehört nicht zu gewaltfreien Erziehungsmethoden. Die Zeiten von Wilhelm Busch, der „Die Strafe“, das Ohren ziehen, in einem Ölgemälde 1875 verewigte, sind einfach vorbei. Körperstrafen in der Kindererziehung sind OUT. Etwas Hintergrundwissen noch dazu. Seit 1900 bestand mit § 1631 des BGB ein Züchtigungsrecht der Eltern. Zwar wurde dieses 1957 abgeschafft, jedoch mit § 1626 dem „Gewohnheitsrecht“ noch Jahrzehnte geduldet. Erst im Jahr 2000 wurde der § 1631 geändert: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. …“.